Allgemeine GeschÀftsbedingungen (AGB)

Der JRK Automation GmbH

1. Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen der Fa. JRK Automation GmbH, liegen diese allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen zugrunde. Abweichende oder ergĂ€nzende Vereinbarungen – insbesondere widersprechende GeschĂ€ftsbedingungen unserer Vertragpartner – sind nur mit ausdrĂŒcklicher, schriftlicher Zustimmung der Fa. JRK Automation GmbH, gĂŒltig. Alle Bestellungen und AuftrĂ€ge sowie etwaige besondere Zusicherungen seitens der Fa. JRK Automation GmbH , bedĂŒrfen der schriftlichen (Auftrags-) BestĂ€tigung durch die Fa. JRK Automation GmbH. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden. Bei stĂ€ndigen GeschĂ€ftsbedingungen gelten diese Bedingungen, ohne dass es jeweils eines erneuten Hinweises bedarf.

Kunden im Sinne der GeschĂ€ftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer.


2. Preise und Angebote

Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend. JRK Automation hĂ€lt sich an die Angebote zwei Wochen gebunden. AnnahmeerklĂ€rungen und sĂ€mtliche Bestellungen bedĂŒrfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen BestĂ€tigung von JRK Automation. Alle Preise verstehen sich rein netto ohne jeden Abzug ab Werk, zuzĂŒglich der am Liefertag gĂŒltigen Mehrwertsteuer. Montage, Verpackung, Transport und Versicherungskosten werden gesondert berechnet, sofern nicht ein Anderes schriftlich vereinbart ist. Erfolgt die Aufstellung oder Montage gegen besondere Berechnung sind wir berechtigt, die entsprechenden ZuschlĂ€ge fĂŒr Über- und Feiertagsstunden gesondert in Rechnung zu stellen. Eine vom Kunden verschuldete Wartezeit, sowie die Erledigung von SonderwĂŒnschen wĂ€hrend der Montage sind besonders zu vergĂŒten. Sofern der Kunde die Ware auf eletronischem Wege bestellt (info@jrk-automation.de) wird der Vertragstext von JRK Automation gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst der vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.


3. Lieferung, Leistungstermine

FĂŒr die Lieferzeit ist die in unserer AuftragsbestĂ€tigung angegebene Lieferwoche maßgebend. Liefer- und Leistungstermine, sowie Fristen sind verbindlich, wenn sie vom Kunden und von der Fa. JRK Automation GmbH, im Einzellfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind; ansonsten sind alle Liefer- und Leistungstermine, sowie Fristen unverbindlich. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, terroristische AnschlĂ€ge, Aufruhr, oder auf Ă€hnliche Ereignisse, z.B. Streik, Aussperrung, zurĂŒckzufĂŒhren, verlĂ€ngern sich die Fristen angemessen.

Sowohl SchadensersatzansprĂŒche des Kunden wegen Verzögerung der Lieferung oder Leistung als auch SchadensersatzansprĂŒche statt der Leistung sind in allen FĂ€llen der verzögerten Lieferung oder Leistung, auch nach Ablauf einer der Fa. JRK Automation GmbH , gesetzten Frist zur Lieferung oder Leistung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in FĂ€llen des Vorsatzes, der groben FahrlĂ€ssigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Vom Vertrag kann der Kunde nur zurĂŒcktreten, soweit die Verzögerung der Lieferung oder Leistung von der Fa. JRK Automation GmbH , zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen der Fa. JRK Automation GmbH, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklĂ€ren, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurĂŒcktritt oder auf die Lieferung besteht.

Die Gefahr des zufĂ€lligen Untergangs und der zufĂ€lligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den FrachtfĂŒhrer oder die sonst zur AusfĂŒhrung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den KĂ€ufer ĂŒber.

Nimmt der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die gekaufte Ware nicht ab oder erklĂ€rt er schon vorher ausdrĂŒcklich, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann JRK Automation GmbH Schadenersatz wegen NichterfĂŒllung verlangen. Dieser betrĂ€gt im Regelfall ohne besonderen Nachweis 30 % der Kaufpreissumme. Es bleibt dem KĂ€ufer jedoch unbenommen, den Nachweis zu fĂŒhren, dass im Zusammenhang mit der Nichtannahme der Ware (Annahmeverzug) keine oder geringere Kosten entstanden sind als die von JRK Automation GmbH in der Pauschale ausgewiesenen Kosten.


4. GewÀhrleistung

Die Fa. JRK Automation GmbH , gewĂ€hrleistet Unternehmern fĂŒr einen Zeitraum von 12 Monaten ab Ablieferung der Ware, dass die gelieferte Sache im Zeitpunkt des Gefahr-ĂŒbergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, soweit nicht das Gesetz gemĂ€ĂŸ § 479 Abs. 1 BGB lĂ€ngere Fristen vorschreibt, sowie in FĂ€llen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei einer vorsĂ€tzlichen oder grob fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzung der Fa. JRK Automation GmbH, und bei einem arglistigen Verschweigen eines Mangels.

Der Kunde wird die gelieferte Ware unverzĂŒglich nach Ablieferung auf MĂ€ngel untersuchen. Zeigt sich hierbei ein Mangel, so hat der Kunde, sofern er Unternehmer i. S. von § 1 dieser AGB ist, diesen Sachmangel gegenĂŒber der Fa. JRK Automation GmbH, unverzĂŒglich schriftlich anzuzeigen und nach Wahl der Fa. JRK Automation GmbH, die gelieferte Ware zur Mangelbeseitigung am Lieferort bereitzuhalten oder an die Fa. JRK Automation GmbH, zurĂŒckzusenden.

Der Kunde gibt der Fa. JRK Automation GmbH zunĂ€chst eine angemessene Frist zur NacherfĂŒllung oder MĂ€ngelbeseitigung.

MĂ€ngelansprĂŒche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher BeeintrĂ€chtigung der Brauchbarkeit, bei natĂŒrlicher Abnutzung oder SchĂ€den, die nach dem GefahrĂŒbergang infolge fehlerhafter oder nachlĂ€ssiger Behandlung, ĂŒbermĂ€ĂŸiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer Ă€ußerer EinflĂŒsse entstehen, die nachdem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden unsachgemĂ€ĂŸe Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen fĂŒr diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine MĂ€ngelansprĂŒche.

Die Fa. JRK Automation GmbH , ist berechtigt, die zu erbringenden Lieferungen und Leis-tungen in Teillieferungen / -leistungen auszufĂŒhren. Die Zahlungsfristen, die unter dem Absatz Preise genannt wurden, gelten entsprechend. Der Kunde verpflichtet sich, bei Stornierung eines Auftrages oder Vornahme einer BestellĂ€nderung, die zu einer Verzögerung der Auslieferung fĂŒhrt, auf Verlangen der Fa. JRK Automation GmbH , 5% des betreffenden Auftragswertes zum Ausgleich der fĂŒr die Fa. , JRK Automation GmbH entstandenen Kosten zu entrichten, falls er die Stornierung oder BestellĂ€nderung spĂ€ter als 75 Tage vor dem in der AuftragsbestĂ€tigung angegebenen Liefertermin veranlasst.

SchlĂ€gt die NacherfĂŒllung fehl, kann der Kunde – unbeschadet etwaiger Schadenser-satzansprĂŒche gemĂ€ĂŸ Art. VII – vom Vertrag zurĂŒcktreten oder die VergĂŒtung mindern.

RĂŒckgriffsansprĂŒche des Kunden gegen die Fa. JRK Automation GmbH, gemĂ€ĂŸ § 478 BGB (RĂŒckgriff des Unternehmers) bestehen insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine ĂŒber die gesetzlichen MĂ€ngelansprĂŒche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. FĂŒr den Umfang des RĂŒckgriffsanspruchs des Kunden gegen die Fa. JRK Automation GmbH, gemĂ€ĂŸ § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Nr. 8 entsprechend. FĂŒr SchadensersatzansprĂŒche gilt im Übrigen Art. VII (Sonstige SchadensersatzansprĂŒche). Weitergehende oder andere als in diesem Artikel geregelten AnsprĂŒche des Kunden gegen die Fa. JRK Automation GmbH, und deren ErfĂŒllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

Den Kunden trifft die Beweislast fĂŒr sĂ€mtliche Anspruchvoraussetzungen. Bei Verkauf gebrauchter GegenstĂ€nde ĂŒbernehmen wir die GewĂ€hrleistung fĂŒr 12 Monate.

ErhĂ€lt der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, ist die Fa. JRK Automation GmbH, lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemĂ€ĂŸen Montage entgegensteht.

Beim Erwerb eines Softwareproduktes wird gewĂ€hrleistet , dass zum Zeitpunkt der Lieferung der DatentrĂ€ger physikalisch frei von Material und Herstellungsfehlern ist, andernfalls leistet die JRK Automation GmbH nach schriftlicher Beanstandung innerhalb von 5 Tagen Ersatz in Form eines neuen DatentrĂ€gers oder per NetzĂŒbertragung. Alle Softwareprogramme unterliegen einer strengen QualitĂ€tskontrolle und werden ausfĂŒhrlich getestet. Es wird vom Kunden anerkannt, dass Softwareprogramme nicht so entwickelt werden können, dass sie fĂŒr alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Gegenstand ist daher die gemĂ€ĂŸ Beschreibung und Anleitung grundsĂ€tzlich technisch brauchbare Software.

Die JRK Automation GmbH haftet darĂŒber hinaus nicht fĂŒr die fehlerfreie Funktion des Programms, fĂŒr die Wirtschaftlichkeit oder die fehlerfrei Funktion fĂŒr einen bestimmten Zweck. Ferner kann die JRK Automation GmbH SchĂ€den, die auf eine Fehlfunktion des Programms zurĂŒckzufĂŒhren sind, nicht haftbar gemacht werden.

Die JRK Automation GmbH ĂŒbernimmt keine Haftung dafĂŒr, dass das Programm bestimmten Anforderungen des Kunden entspricht. Die JRK Automation GmbH haftet uneingeschrĂ€nkt nur im Falle grob fahrlĂ€ssiger oder vorsĂ€tzlicher Pflichtverletzung seitens der JRK Automation GmbH. Diese EinschrĂ€nkung gilt nicht fĂŒr SchĂ€den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


5. Nutzungsrecht Software

Mit dem Erwerb des Produktes wird dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht an dem urheberrechtlich geschĂŒtzten JRK Automation GmbH-Produkt eingerĂ€umt. Der Kunde ist berechtigt, netzwerkfĂ€hige Software an mehreren ArbeitsplĂ€tzen einer GeschĂ€ftsadresse zu installieren. Die gleichzeitige Nutzung der Software im Netz ist nur der Anzahl von Anwendern gestattet, fĂŒr die eine entsprechende Anzahl an Anwenderlizenzen erworben wurde. Es darf eine Sicherungskopie zur eigenen Nutzung erstellt werden. Es ist nicht gestattet diese Kopie oder Kopien der Software an Dritte weiterzugeben, ĂŒber ein Netz zu verbreiten oder zu verĂ€ußern. Weitergabe, Verwertung oder Verkauf von Kopien eines JRK Automation GmbH-Produktes werden unnachsichtig juristisch verfolgt.

Die Übertragung des Nutzungsrechtes an einen Dritten, kann nur durch eine schriftliche VerzichtserklĂ€rung des bisherigen Anwenders und durch Weitergabe der Original-Software inklusive aller vorhandenen VorgĂ€nger-Versionen oder Kopien zusammen mit dem Handbuch und LizenzschlĂŒsseln erfolgen.

Update-Versionen zum Aktualisieren vorhandener Software-Versionen werden auf Basis eines Lizenztausches zur VerfĂŒgung gestellt. Das Recht zur Verwendung und Übertragung der VorgĂ€nger-Version erlischt mit dem Update.


6. GefahrenĂŒbergang

Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden ĂŒber,

a) wenn die Ware zum Versand gebracht oder die Versandbereitschaft dem Kun-den angezeigt wurde. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden Lieferungen von der Fa. JRK Automation GmbH gegen die ĂŒblichen Transportrisiken versichert;

b) wenn der Versand, die Zustellung, der Beginn, die DurchfĂŒhrung der Aufstellung, Montage oder Installation, die Übernahme in eigenen Betrieb oder der Probebetrieb aus vom Kunden zu vertretenden GrĂŒnden verzögert wird oder der Besteller aus sonstigen GrĂŒnden in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr auf den Kunden ĂŒber.


7. Eigentumsvorbehalt / VerlÀngerter Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollstÀndigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden GeschÀftsbeziehung vor.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, vor vollstĂ€ndiger Entrichtung des Kaufpreises JRK Automation GmbH einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer PfĂ€n-dung, sowie etwaige BeschĂ€digungen oder die Vernichtung der Ware unverzĂŒglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnungssitzwechsel hat uns der Kunde unverzĂŒglich anzuzeigen.

  3. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 1.) oder 2.) die-ser Bestimmung vom Vertrag zurĂŒckzutreten und die Ware heraus zu verlangen.

  4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen GeschĂ€ftsgang weiter zu verĂ€ußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages wirksam ab, die ihm durch die WeiterverĂ€ußerung durch einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde nur zur Einziehung der Forderung ermĂ€chtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemĂ€ĂŸ nachkommt und in Zahlungsverzug gerĂ€t.

  5. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag fĂŒr uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Ge-genstĂ€nden, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im VerhĂ€ltnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten GegenstĂ€nden. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden GegenstĂ€nden vermischt ist.

  6. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Be-stellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % ĂŒbersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.


8. Sonstige SchadensersatzansprĂŒche

JRK Automation GmbH haftet nicht im Wege des Schadenersatzes fĂŒr SchĂ€den, die JRK Automation GmbH, ihr gesetzlicher Vertreter oder ErfĂŒllungsgehilfe durch einfache FahrlĂ€ssigkeit verursacht hat. SchĂ€den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben hiervon unberĂŒhrt.

Im Falle der Nichtannahme unserer Lieferung innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft sind wir berechtigt, vom Vertrag zurĂŒckzutreten und Schadensersatz anstatt der Leistung zu verlangen.

In allen FĂ€llen, in welchen wir berechtigt sind, Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, sind wir berechtigt, als entgangenen Gewinn 30 % des Nettoauftragswertes zuzĂŒglich Mehrwertsteuer zu verlangen. Uns bleibt die Geltendmachung eines darĂŒber hinausgehenden Schadens vorbehalten, dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer als der pauschalisierte Schaden entstanden ist.

Gleiches gilt fĂŒr den Fall der KĂŒndigung durch den Kunden nach § 649 BGB. In diesem Fall sind wir berechtigt als pauschale Abgeltung fĂŒr die bis zur KĂŒndigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen einen Betrag in Höhe von 30 % der Nettovertragssumme zuzĂŒglich Mehrwertsteuer zu verlangen. Uns bleibt die Geltendmachung von AnsprĂŒchen fĂŒr darĂŒber hinausgehende Leistungen und Aufwendungen vorbehalten, dem Kunden bleibt nachgelassen darzulegen, dass tatsĂ€chlich geringere Leistungen und Aufwendungen erbracht wurden.

Entsprechendes gilt fĂŒr den Fall der KĂŒndigung durch uns nach § 643 BGB.

Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir berechtigt, fĂŒr Lagerung pauschal 0,5 % des Bruttorechnungsbetrages fĂŒr jeden Monat geltend zu machen. Die Geltendmachung weitergehender SchadensersatzansprĂŒche bleibt uns vorbehalten. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden als die geltend gemachte Pauschale entstanden ist.


9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, bei allen aus dem VertragsverhÀltnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Fa. JRK Automation GmbH. Die Fa. JRK Automation GmbH, ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

FĂŒr die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht.


10. Abtretungsverbot

Die Abtretung von AnsprĂŒchen gegen uns ist ausgeschlossen.


11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die GĂŒltigkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen nicht berĂŒhrt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftliche Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.